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Wichtiger Hinweis

Ukrainer*innen können nur dann mit einer Anstellung oder wissenschaftlichen Tätigkeit (z.B. als Fellow) an der Universität Graz beginnen, wenn der „Ausweis für Vertriebene“ (blaue Karte) bereits vorliegt. Eine Registrierung und Beantragung der Karte allein reichen nicht aus. Im Falle einer Anstellung oder eines Stipendiums/Fellowships müssen sich Ukrainer*innen von der Grundversorgung abmelden.

Die Inhalte der Homepage werden laufend erweitert und aktualisiert. Falls Sie Input für uns haben, schicken Sie bitte ein E-Mail an ukrainehilfe.uni-graz.at

Hilfreich

Mehr Informationen

Spendenkonto "Ukraine-Hilfe"

Die Universität Graz hat ein Spendenkonto zur Unterstützung von geflüchteten WissenschafterInnen eingerichtet. Damit wird ihnen die Fortführung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Lehre ermöglicht. 

RLB Steiermark
IBAN: AT52 3800 0000 0021 4460
BIC: RZSTAT2G

>> Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit 

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