Das Rektorat der Karl-Franzens-Universität Graz hat beschlossen, AsylwerberInnen, die sich im Bundesgebiet legal aufhalten dürfen, den allfällig zu zahlenden Studienbeitrag für ordentliche wie auch außerordentliche Studien vorerst befristet zu erlassen. Dieser Beschluss gilt seit dem Wintersemester 2015/2016 und ebenso für das Sommersemester 2016.
Beschluss
Monday, 28 September 2015